FAQ

Selbstverständlich können Sie mit akuten Beschwerden auch sofort Die ZahnKur aufsuchen. Am besten rufen Sie auch bei akuten Schmerzen kurz an (09141/82244), spätestens bevor Sie sich auf den Weg zu unserer Praxis machen – dann können wir uns bereits organisatorisch darum kümmern, Ihre Wartezeit möglichst kurz zu halten!

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Ihren Versicherten zwei Mal im Jahr (genauer gesagt: “einmal pro Halbjahr mit einem Mindestabstand von 4 Monaten”!) eine umfassende Kontrolle der Zähne und der Mundhöhle. Einmal pro Jahr ist ebenso die einfache Entfernung von Zahnstein eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings dürfen dabei nur harte Zahnbeläge entfernt werden – eine gründliche Reinigung aller Zahnoberflächen, die Politur derselben und die anschließende Fluoridierung sowie eine Kontrolle und Anleitung zur Verbesserung der häuslichen Zahnpflege sind in der Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenkassen nicht vorgesehen. Hier erfahren Sie mehr zur Zahnvorsorge (Prophylaxe). Wir empfehlen Ihnen alle 6 Monate zur Kontrolle zu kommen, um Erkrankungen frühzeitig erkennen zu können und größere Schäden zu vermeiden.

Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) bezuschussen die gesetzlichen Krankenversicherungen etwas höher beim Nachweis einer regelmäßigen Kontrolle durch Zahnärzte, was im Bonusheft nachzuweisen ist. Haben Sie sich 5 Jahre regelmäßig mindestens 1x pro Jahr untersuchen lassen, erhalten Sie einen Bonus von 70% vom Festzuschuss, bei 10 Jahren 75%. Es ist also sinnvoll regelmäßige Kontrollen beim Zahnarzt im Bonusheft bestätigen zu lassen.

Nähere Informationen finden Sie im Flyer der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Wir besprechen mit Ihnen, gegebenenfalls nach Abschluss der zahnärztlichen Therapien, was für die Gesunderhaltung Ihrer Zähne wichtig ist. Dabei spielen unzählige Faktoren wie Kariesrisiko, häusliche Mundhygiene, individuelle Zahnstellung, Ernährung, genetische Disposition, privates und berufliches Stressmanagement etc. eine Rolle. Die empfohlenen Intervalle für eine Professionelle Zahnreinigung liegen zwischen 2 und 12 Monaten.

Nein. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine Versicherung empfehlen. Wir raten Ihnen die Angebote sehr genau zu vergleichen. Die Bandbreite der in den Policen versicherten Leistungen reicht von einer Aufstockung des “Kassen-Fest-Zuschusses” über einen prozentualen Zuschuss-Anteil an der Gesamtrechnung bis zu einer wirklichen Versicherung für rein private Behandlungen und sogenannte Wunschleistungen (professionelle Zahnreinigung, Bleaching, etc.). Dementsprechend divergieren die zu leistenden monatlichen Beiträge sehr stark! Unsere Meinung: für sehr wenig Geld können Sie in aller Regel auch nur eine eingeschränkte Leistung erwarten! Hilfestellung bei der Auswahl der für Sie passenden Zahn-Zusatz-Versicherung kann Ihnen Google “Zahnzusatzversicherung“, die Seite www.waizmanntabelle.de oder die Verbraucherzentrale geben.

Wir arbeiten bei Abrechnungs- und Finanzierungsfragen eng mit der “DZR” (Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH) zusammen. Die Abtretung Ihrer Rechnung an diese Gesellschaft ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden, Ihre persönlichen und medizinischen Daten sind gemäß aktueller Datenschutzgesetzgebung und der bestehenden Schweigepflicht vor Fremden völlig sicher. Die Zusammenarbeit mit der “DZR” entlastet unsere Mitarbeiterinnen und Sie haben unter anderem die Möglichkeit, Ihre Rechnung in bequemen Raten zu bezahlen. Die Teilzahlung ist bei einer Dauer von bis zu 6 Monaten für Sie mit keinerlei Gebühren verbunden und zinsfrei, bei längeren Laufzeiten fallen bankübliche Zinsen an. Gerne beraten wir Sie auch hierbei persönlich.

Die Begriffe “Endodontie” bzw. “Endodontologie” stammen aus dem Griechischen: endo=innen und odontes=die Zähne. Endodontie bezeichnet also die Tätigkeit im Inneren der Zähne, Endodontologie die Lehre von der Tätigkeit im Inneren der Zähne. Eine endodontische Behandlung ist also eine Wurzelkanalbehandlung.

Wir haben eine Checkliste für sie zusammengestellt. Sie enthält alle wichtigen Unterlagen, die sie zu Ihrem ersten Termin mitbringen sollten:

  • Versichertenkarte: Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin Ihre Versichertenkarte mit. Bitte prüfen Sie die Gültigkeit, ihren Versichertenstatus und ob die Adresse auf Ihrer Versichertenkarte mit Ihrer aktuellen Adresse übereinstimmt und beantragen sie ggf. eine neue Karte bei Ihrer Versicherung.
  • Bonusheft: Bitte bringen Sie Ihr Bonusheft mit, damit wir die Untersuchung bestätigen können. Sollten Sie Ihr Bonusheft doch einmal vergessen haben ist dies kein Problem – wir tragen das Datum Ihrer Untersuchung dann nach.
  • Medikamentenliste: Nehmen Sie momentan oder regelmäßig Medikamente ein? Falls ja, bringen Sie bitte eine Liste dieser Medikamente mit, denn nur so können wir Behandlungsrisiken und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten vermeiden.
  • Allergiepass: Um Zwischenfälle bei der zahnärztlichen Behandlung zu vermeiden und Ihnen die verträglichen Medikamente verordnen zu können, ist die Kenntnis vorhandener Allergien unabdingbar. Bringen Sie daher bitte Ihren Allergiepass zur ersten Untersuchung mit.
  • Röntgenbilder: Liegen aktuelle Röntgenbilder bei anderem Zahnarzt vor (nicht älter als 2 Jahre), bringen Sie diese bitte zu Ihrem Termin mit. Dies vermeidet unnötige Röntgenbilder und Strahlenbelastung.
  • Schiene: Sie haben bereits eine Schiene? Bitte bringen Sie diese zu Ihrer Untersuchung mit, damit wir den Sitz und die Funktion überprüfen können.

Die zahntechnische Realisierung unserer Behandlungskonzepte erfolgt in unserem eigenen dentalen Meisterlabor. Denn nur mit einem Zahntechniker vor Ort können Sie Ihre individuellen Wünsche wie Zahnfarbe, Zahnstellung oder Zahnform direkt kommunizieren. Die optimale Zusammenarbeit von Zahnarzt und zahntechnischem Meisterlabor garantiert Ihnen einen individuell gefertigten Zahnersatz von hoher Ästhetik und Qualität. Der Service vor Ort ermöglicht schnellstmöglich kleinere Reparaturen wie gebrochene Prothesen, Sprünge in der Prothese oder Verblendungsreparaturen durchzuführen.